Rechtsprechung
   BGH, 28.05.1958 - IV ZR 28/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,6186
BGH, 28.05.1958 - IV ZR 28/58 (https://dejure.org/1958,6186)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1958 - IV ZR 28/58 (https://dejure.org/1958,6186)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 (https://dejure.org/1958,6186)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,6186) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51

    Wohnungsrequisition keine Enteignung

    Auszug aus BGH, 28.05.1958 - IV ZR 28/58
    Darauf, ob nicht auch eine Erweiterung des Revisionsantrags wieder auf die Zuerkennung der Höchstrente noch zulässig gewesen wäre, falls die Revision zunächst beschränkt eingelegt wäre (vgl. Urteil des V. Zivilsenats des BGH vom 22. Dezember 1953 V ZR 6/51, BGHZ 12, 52, 67, 68), kommt es nicht an.
  • BGH, 04.06.1954 - V ZR 67/53

    Frist für Klageerhebung

    Auszug aus BGH, 28.05.1958 - IV ZR 28/58
    Von der in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO gebotenen Zurückverweisung an das Landgericht (Urteil des V. Zivilsenats des BGH vom 4. Juni 1954 V ZR 67/53, BGHZ 14, 11, 14) hat das Kammergericht abgesehen.
  • BGH, 08.11.1957 - IV ZR 200/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1958 - IV ZR 28/58
    Der Vorschrift des Art. 111 Nr. 9 Abs. 3 Satz 1 ÄndG kann nicht entnommen werden, daß in den damals bereits bei den Entschädigungsgerichten anhängigen Verfahren wieder die Zuständigkeit der Entschädigungsbehörde hätte begründet werden sollen (Urteil des Senats vom 8. November 1957 IV ZR 200/57, RzW 1958, 118, 119).
  • BGH, 16.10.1953 - V ZR 162/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1958 - IV ZR 28/58
    Da jedoch keine Partei in dieser Richtung eine Verfahrensrüge erhoben hat, sind schon deshalb aus diesem Versäumnis keine Folgen herzuleiten (Urteil des V. Zivilsenats des BGH vom 16. Oktober 1953 V ZR 162/52, LM ZPO § 256 Nr. 16).
  • BGH, 02.04.1958 - IV ZR 13/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.05.1958 - IV ZR 28/58
    Der Umfang des Schadens, der einem Verfolgten durch die Verdrängung aus einem unselbständigen Arbeitsverhältnis erwachsen ist, ist, wie der Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 2. April 1958 - IV ZR 13/58 ausgesprochen hat, zunächst durch den Zeitraum bestimmt, für den das Arbeitsverhältnis ohne die Verfolgung bestanden haben würde; über diesen Zeitraum hinaus ist ihm ein verfolgungsbedingter Schaden nur entstanden, wenn er durch die Verfolgung daran gehindert worden ist, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Erwerbstätigkeit zu finden.
  • BGH, 15.10.1958 - IV ZR 114/58

    Rechtsmittel

    Bei der Ermittlung der Höhe des Abzuges, der wegen des anderweitigen Einkommens von der mit dem 20 %igen Zuschlag errechneten Kapitalentschädigung zu machen ist, ist jedoch das Arbeitseinkommen zuzüglich der ohne diesen Zuschlag errechneten Kapitalentschädigung den erreichbaren Dienstbezügen eines vergleichbaren Beamten gegenüberzustellen, wie der Senat in dem Urteil vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 - (RzW 1958, 314) dargelegt hat.

    Der Betrag, um den sich die Kapitalentschädigung nach § 77 BEG mindert, ist von der errechneten Kapitalentschädigung und nicht von dem genannten Höchstbetrag abzusetzen, wie das Berufungsgericht richtig angenommen hat (Urteil des Senats vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 -).

    Sie gelten jedoch, wie schon im Wortlaut des § 12 Abs. 1 Satz 1 zum Ausdruck kommt, nur "in der Regel" und sind nicht ausnahmslos heranzuziehen (Urteile vom 9. April 1958 - IV ZR 7/58 -, insoweit RzW 1958, 267 nur gekürzt veröffentlicht , vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 -, RzW 1958, 314 und vom 30. Mai 1958 - IV ZR 54/58 -, RzW 1958, 368).

  • BGH, 29.04.1959 - IV ZR 313/58

    Rechtsmittel

    Das Urteil des Senats vom 28. Mai 1958 IV ZR 28/58 (RzW 1958, 314) steht dieser Auffassung nicht entgegen, denn darin ist nur gesagt, daß Zuwendungen, die dem Verfolgten bei der Auflösung seines Dienstverhältnisses wesentlich auch zur Abfindung für die aufgegebenen Rechte gegeben werden, ohne daß er noch weiter erwerbstätig sein kann, den Beginn des Entschädigungszeitraums nicht hinausschieben.

    Die Vorschrift des § 76 Abs. 4 BEG besagt nicht, daß die Zeiten der Beschränkung in der Erwerbstätigkeit und der Verdrängung aus ihr zu einem einheitlichen Schadenszeitraum zusammenzufassen seien (vgl. Urteil vom 28. Mai 1958 IV ZR 28/58, RzW 1958, 314; van Dam/Loos § 76 Anm. 19).

  • BGH, 15.06.1960 - IV ZR 21/60

    Rechtsmittel

    Vielmehr kann im Einzelfall aus gewichtigen Gründen von ihnen abgewichen und die Feststellung, ob und wann der Verfolgte eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt hat, auf andere Weise getroffen werden (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 -, LM Nr. 4 zu § 92 BEG 1956 = RzW 58, 314 51 ; vom 30. Mai 1958 - IV ZR 54/58 -, LM Nr. 7 zu § 75 BEG 1956 = RzW 58, 368 33 ; vom 15. Oktober 1958 - IV ZR 114/58 -, LM Nr. 9 zu § 75 BKG 1956 = RzW 59, 127 29 ; Beschluß vom 25. März 1959 - IV ZB 28/59 - Urteil vom 30. März 1960 - IV ZR 232/59 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 30.03.1960 - IV ZR 232/59

    Rechtsmittel

    Vielmehr kann im Einzelfall aus gewichtigen Gründen von ihnen abgewichen und die Feststellung, ob und wann der Verfolgte eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt hat, auf andere Weise getroffen worden (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 28. Mai 1953 - IV ZR 28/58 -, LM Nr. 4 zu § 92 BEG 1956 = RzW 58, 314 51 ; vom 30. Mai 1958 - IV ZR 54/58 -, LM Nr. 7 zu § 75 BEG 1956 = RzW 58, 368 33 ; vom 15. Oktober 1958 - IV ZR 114/58 -, LM Nr. 9 zu § 75 BEG 1956 = RzW 59, 127 29 ; Beschluß vom 25. März 1959 - IV ZB 28/59 -).
  • BGH, 30.05.1958 - IV ZR 54/58

    Rechtsmittel

    Dabei gelten diese Richtlinien nicht ausnahmslos; wenn es nach der Lage des Einzelfalles geboten ist, ist auch auf andere Weise festzustellen, ob der Verfolgte eine ausreichende Lebensgrundlage erhalten hat (Urteil des Senats vom 28. Mai 1958 IV ZR 28/58, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 25.03.1959 - IV ZB 28/59

    Rechtsmittel

    Damit hat der Kläger die Bedeutung der von ihm angeführten Entscheidung des Senats vom 28. Mai 1958 IV ZR 28/58 (RzW 1958, 314) verkannt.
  • BGH, 11.02.1959 - IV ZR 261/58

    Rechtsmittel

    Im Urteil vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 - (RzW 1958, 314 Nr. 51, 316) hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen, daß bei Ermittlung der wegen Schädigung im privaten Dienst zu leistenden Rente von der nach § 92 BEG errechneten Kapitalentschädigung ohne Rücksicht auf den in § 123 Abs. 1 BEG genannten Höchstbetrag auszugehen ist und allein § 95 Abs. 1 BEG den Höchstbetrag der Rente bestimmt.
  • BGH, 28.06.1961 - IV ZR 244/60

    Rechtsmittel

    Einer weiteren Entscheidung der Entschädigungsbehörde über den nunmehr geltend gemachten Rentenanspruch bedarf es nicht (Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 -, LM Nr. 4 zu § 92 BEG 1956 = RzW 1958, 314 51 ).
  • BGH, 01.03.1961 - IV ZR 192/60

    Rechtsmittel

    Vielmehr kann im Einzelfall aus gewichtigen Gründen von ihnen abgewichen und die Feststellung, ob und wann der Verfolgte eine ausreichende Lebensgrundlage erlangt hat, auf andere Weise getroffen werden (vgl. Urt. des erkennenden Senats vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 -, LM Nr. 4 zu § 92 BEG 1956 = RzW 58, 314 51 ; vom 30. Mai 1958 - IV ZR 54/58 -, LM Nr. 7 zu § 75 BEG 1956 = RzW 58, 368 33 ; vom 15. Oktober 1958 - IV ZR 114/58 -, LM Nr. 9 zu § 75 BEG 1956 = RzW 59, 127 29 ; vom 30. März 1960 - IV ZR 232/59 = RzW 1960, 390 54 ).
  • BGH, 18.01.1961 - IV ZR 239/60

    Rechtsmittel

    Soweit solche andere Leistungen nach § 10 BEG oder nach sonstigen Bestimmungen des Bundesentschädigungsgesetzes zu berücksichtigen und von der Kapitalentschädigung abzusetzen sind, ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 28. Mai 1958 - IV ZR 28/58 -, LM Nr. 4 zu § 92 BEG 1956 = RzW 1958, 314 51 ) von dem errechneten Betrag der Kapitalentschädigung auszugehen, nicht aber von dem in § 123 BEG vorgesehenen Höchstbetrag.
  • BGH, 10.06.1959 - IV ZR 13/59

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht